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   BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84   

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BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84 (https://dejure.org/1984,22292)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1984 - VI S 1/84 (https://dejure.org/1984,22292)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - VI S 1/84 (https://dejure.org/1984,22292)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84
    NV: Eine unbillige Härte i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 FGO liegt vor, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts nicht ausgeschlossen werden können und durch die Vollziehung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen oder schwer wiedergutzumachen sind, oder wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wird (vgl. BFH-Beschluß vom 19.4.1968 IV B 3/66).
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84
    NV: Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG ist nur ordnungsgemäß erhoben, wenn der Kläger darlegt, welche zusätzlichen Aufklärungsmaßnahmen das FG hätte treffen sollen und zu welchem Ergebnis diese voraussichtlich geführt hätten (vgl. BFH-Beschluß vom 24.5.1977 IV R 45/76).3.
  • BFH, 12.10.1977 - I R 181/75

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Verletzung des Anspruchs - Rechtlicher

    Auszug aus BFH, 14.12.1984 - VI S 1/84
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann allerdings dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wird, zu dem sich die Beteiligten nicht geäußert haben und nach dem Verlauf des Verfahrens hierzu auch keine Veranlassung hatten (vgl. BFH-Urteil vom 12.10.1977 I R 181/75; Literatur).2.
  • FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08

    Eigenmächtige erhöhte Lohnauszahlungen eines Personalsachbearbeiters an sich

    Die Entscheidung des Finanzgerichts München vom 29. August 1984 (IX 69/84 E, EFG 1985, 71), dass Veruntreuungshandlungen eines Arbeitnehmers zulasten seines Arbeitgebers regelmäßig keinen Einkünftetatbestand erfüllten, sei nach dem BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1984 (VI S 1/84, juris) einzuschränken, wenn ein Arbeitnehmer eine über seine rechtlichen Kompetenzen hinausgehende tatsächliche Machtstellung gehabt habe, die ihm hinsichtlich von Lohnzahlungen ein freies Schalten und Walten ermöglicht habe.
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